| §1
1. Unsere Angebote, Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen. Sic sind spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder Leistung angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des
Käufers werden nicht anerkannt.
2. Abweichungen von unseren
Geschäftsbedingungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung
wirksam.
§2
1. Angebote sind freibleibend,
Abänderungen, Nebenabreden, Annahmeerklärungen und Bestellungen
müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Maßgebend sind die
in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich
Umsatzsteuer. Bei wesentlicher Änderung der maßgeblichen
Kostenfaktoren zwischen Angebotsabgabe bzw. Auftragsbestätigung und
Lieferung verständigen sich die Vertragspartner über eine Anpassung
der Preise.
2. Die Verpackung wird gesondert berechnet, Versand- und
Transportkosten trägt der Käufer, sofern nicht anders vereinbart.
§3
1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind -
wenn nicht schriftlich anders vereinbart - unverbindlich.
2. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B.
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskampf,
Mangel an Personal oder Transportmitteln, behördlichen Anordnungen usw.
auch wenn sie bei unseren Zulieferern eintreten), berechtigen uns - auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen -, die Lieferung bzw. die
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinaus zuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung
länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten.
3. Bei Lieferverzug hat der Käufer
Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für
jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5%
des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Andere
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Jedoch kann der Käufer nach Bestimmungen einer Angemessenen Nachfrist vom
Vertrag rücktreten.
4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
§4
1. Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung,
auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser
Lager verlassen hat (Lieferdatum). Falls der Versand ohne unser Verschulden
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft
auf den Käufer über.
2. Wir wählen Verpackung, Versandart
und Versandweg nach bestem Ermessen. Auf schriftliches Verlangen des
Käufers versichern wir die Ware gegen mögliche Schäden.
§5
1. Unsere Produkte sind weitgehend Naturprodukte
oder deren Verarbeitungen. Naturgegebene Toleranzen z.B. in Farbe, Form,
Gewicht, Qualität, Dessin, Lichtechtheit, Farbechtheit, usw. sind
unvermeidlich. Muster sind nur als Durchschnittsmuster anzusehen. Viele unserer
Produkte sind Verschleißprodukte (z.B. Handschuhe), die je nach
Beanspruchung durch den Käufer innerhalb weniger Tage verbraucht sind. Der
Lieferer weist darauf hin, dass die von ihm vertriebenen Produkte nur für
den gewerblichen bzw. industriellen Gebrauch bestimmt sind und deshalb auch nur
dort zum Einsatz kommen dürfen. Für einen anderweitigen Einsatz
übernimmt er für die Geeignetheit dieser Produkte keine Haftung.
2. Abweichungen der Ware von ihrer Beschreibung begründen in keinem
Fall Ansprüche des Käufers. Ganz allgemein dienen Beschreibung und
Angaben zu den Produkten nur der Spezifizierung und Kennzeichnung der Ware und
sind keine Zusicherungen von Eigenschaften und im Rechtssinne.
3. Generell
liegt eine Zusicherung von Eigenschaften nur vor, wenn sie in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet wurde.
4.
Eine Zusicherung umfasst nicht das Mangelfolgeschadenrisiko, ausgenommen sie
wurde ausdrücklich zur Absicherung gegen den konkret eingetretenen
Mangelfolgeschaden abgegeben.
§6
1. Eine
Gewährleistung findet nur im Rahmen der Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches Anwendung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum (4 Ziff. 1 dieser
Bedingungen). Wir haften nicht bei natürlicher Abnutzung oder
bestimmungsgemäßem Verschleiß, bei Veränderung oder
unsachgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes oder bei
Nichtbefolgung von Gebrauchs- und Pflegeanweisungen.
3. Mängel
müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach Empfang der Ware per Einschreiben spezifiziert mitgeteilt werden.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung
per Einschreiben anzuzeigen.
4. Bei begründeten Mängeln bessern
wir die Ware nach unserer Wahl unentgeltlich nach oder liefern Ersatzware.
Wiederholte Nachbesserung ist zulässig. Sollten wir trotz
verspäteter, nicht formgerechter oder unvollständiger Rüge
nachbessern, so verzichten wir damit nicht auf den Verspätungseinwand. Bei
endgültigem Fehlschlag einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der
Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen Wandlung oder Minderung
verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Wir weisen
darauf hin, dass die Produkte nur für den gewerblichen bzw. industriellen
Gebrauch bestimmt sind.
6. Wir verpflichten uns, bei einer Anfrage der
Abnehmer/Händler diesen gegenüber sämtliche Informationen
über die von uns vertriebene Ware zukommen zu lassen und auf uns bekannte
spezifische Gefahren des Produktes hinzuweisen.
7. Der
Abnehmer/Händler hat uns die Kenntnisnahme sämtlicher oben genannter
Produktinformationen unverzüglich nach Bekanntgabe schriftlich zu
bestätigen. Der Abnehmer/Händler verpflichtet sich, für den
Fall, dass er die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will,
sich vorab bei uns dahingehend zu informieren, ob diesem hinsichtlich der
uneingeschränkten Verwendbarkeit des Produktes durch Endverbraucher
Informationen vorliegen. Auch in diesem Fall verpflichten wir uns, im Rahmen
unserer eigenen Kenntnis von dem Produkt den Abnehmer/Händler umfassend
über die Produkteigenheit zu informieren.
8.
Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu;
ihre Abtretung setzt voraus, dass wir vorher schriftlich zustimmen.
9.
Warenrücksendungen müssen vorher mit uns abgesprochen sein und
können nur in unserer Originalverpackung akzeptiert werden. Erfolgen
Rücksendungen ohne unser Einverständnis oder in Fremdverpackung,
erteilen wir keine Gutschrift und lagern auf Kosten des Absenders
günstigst beim Spediteur ein.
§7
In allen
Fällen, in denen wir abweichend von diesen Bedingungen zu Schadensersatz
verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten
oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
gelegt werden kann.
§8
1. Bis zur Erfüllung aller
unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die Ware unser
Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Er
darf - widerruflich - die an uns abgetretenen Forderungen für seine
Rechnung in eigenem Namen einziehen. Auf Aufforderung legt der Käufer die
Abtretung offen und gibt uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen.
Auf Verlangen des Käufers geben wir gewährte Sicherheiten nach
unserer Wahl frei, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als
20% übersteigt.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird
der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
3. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug -
oder Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse oder
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen sind wir berechtigt,
die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen oder ggf. Abtretung
seiner Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt
- soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom
Vertrag.
§9
1. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, bei Zahlung innerhalb 10 Tagen
gewähren wir 2% Skonto. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden, hieraus entstandene Kosten und Zinsen nach unserer Wahl anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks bleibt
vorbehalten: sie werden nur zahlungshalber angenommen. Die Kosten der
Diskontierung und Einziehung trägt der Käufer.
3. Bei Verzug des
Käufers berechnen wir Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Umsatzsteuer.
4. Bei
Zahlungsverzug des Käufers oder wenn uns Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir - auch
bei Annahme von Schecks - berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen. Außerdem sind wir dann berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung
oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit Gegenansprüche
schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
6. Für Bestellungen unter einem Nettowarenwert in Höhe von 50,00 Euro berechnen wir 10,00 Euro Mindermengenzuschlag. Zuzüglich berechnen wir für den Versand der Ware Porto.
§10
1. Erfüllungsort für alle sich aus der
Geschäftsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten ist 47918 Tönisvorst.
2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Wahl unser Firmensitz oder der
Sitz des Käufers, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
3. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der Haager Kaufgesetze (BGBI. 1973 I Seite 856 f. und 868 f.)
4.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Datenspeicherung: Bitte Beachten Sie, dass wir ihre Daten -
soweit geschäftsnotwendig und gemäß Datenschutzgesetz (§
26 BDSG) zulässig - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
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